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Ihre Gästeführer im fränkischen Seenland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gästeführer Otto Ringer und Uwe Grund

1. Vertragspartner:
Der Vertrag über die Gästeführung/ die gebuchten Leistungen kommt zwischen dem gebuchten Gästeführer und demjenigen Kunden zustande, der die Buchung vorgenommen hat. Dieser Kunde ist der Vertragspartner und haftet für das gesamte Führungsentgelt. Dies gilt auch dann, wenn die Buchung für eine Mehrzahl von Personen vorgenommen wurde. Es gilt ebenso, wenn die Buchung durch einen Dritten, z.B. den Touristikverband Fränkisches Seenland, vermittelt wurde.
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2. Vertragsabschluss:
Gästeführerbuchungen (Bestellungen) erfolgen schriftlich und werden per E-Mail oder Telefax bestätigt. Kurzfristige Buchungen können auch telefonisch erfolgen. Bei allen Buchungen müssen Vor- und Nachname des Kunden bzw. Firma des Kunden, vollständige Anschrift, Telefon-, gegebenenfalls Fax- und E-Mail-Verbindung vorliegen. Weiter müssen der genaue Führungstermin, Beginn und Ende der Führung, die Anzahl der Teilnehmer und eine Mobilfunknummer des Kunden/ des Busfahrers vorliegen. Mit Buchung der Gästeführung bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit diesen einverstanden ist.
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3. Teilnehmerzahl / Preise:
Bei zu Fuß geführten Gruppen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 30 Personen. Die in den Führungsbeschreibungen angegebenen Preise beziehen sich auf diese Gruppengröße. Nehmen im Einzelfall und mit Zustimmung des Gästeführers mehr Personen an einer Führung teil, so ist pro Person ein vorher zu vereinbarender Aufpreis zu entrichten, bei fehlender vorheriger Vereinbarung beträgt der pauschale Aufpreis 4,00€ pro zusätzlicher Person. Bei Busbegleitungen wird das vereinbarte Führungsentgelt pro Bus, unabhängig von der Personenzahl fällig. Im Preis der Gästeführung sind grundsätzlich keine Eintrittsgelder und keine sonstigen Kosten enthalten. Bei Busbegleitungen hat der Kunde oder sein Vertreter dafür zu sorgen, dass für den Gästeführer ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie ein funktionierendes Mikrofon im Bus vorhanden sind. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist der Gästeführer berechtigt, die Führung zu verweigern. Unabhängig davon bleibt sein Honoraranspruch bestehen.
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4. Zahlungsweise:
Das Entgelt für die Gästeführung ist vor Beginn der Führung in bar gegen Quittung an den Gästeführer zu entrichten. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Leistungsgutscheinen (Vouchern) ist nur dann möglich, wenn zwischen dem Gästeführer oder seinem Leistungsvermittler und dem beauftragenden Unternehmen eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Gästeführer ist berechtigt, die Durchführung der Führung / der Veranstaltung zu verweigern, wenn das Führungsentgelt bei Führungsbeginn nicht vollständig bezahlt bzw. die Bezahlung eindeutig geklärt ist. Verweigert der Gästeführer die Führung wegen fehlender Zahlung bzw. Zahlungsnachweis, bleibt der Kunde dennoch zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet.
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5. Kündigung des Vertrages / Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Gast:
Der Kunde kann den Dienstvertrag über die Gästeführung jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine schriftliche Kündigung wird aus Beweissicherungsgründen jedoch empfohlen. Kündigt der Gast eine vereinbarte Führung gelten folgende Kostenregelungen: Kündigung bis 6 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt: kostenlos Kündigung vom 5. bis 2. Tag vor dem Leistungszeitpunkt: 50 % Kündigung ab 1 Tage vor Beginn des Leistungszeitpunktes: 100 % des vereinbarten Führungsentgeltes. Dem Gast bliebt es unbenommen dem Gästeführer nachzuweisen, dass diesem durch die Absage der Führung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Kunde dem Gästeführer nur den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird die Führung auf Wunsch des Kunden nach Beginn vorzeitig beendet, so ist dennoch das volle vereinbarte Führungsentgelt zu entrichten. Bei Verspätungen des Kunden wartet der Gästeführer 30 Minuten. Erscheint der Kunde in dieser Zeit, wird die Gästeführung, verkürzt um die Wartezeit durchgeführt. Das Führungsentgelt bleibt vollständig geschuldet. Auf Wunsch des Kunden und nach Möglichkeit des Gästeführers kann die vereinbarte Führung gegen Zahlung eines zusätzlichen zeitanteilig berechneten Entgeltes dennoch vollständig durchgeführt werden. Erscheint der Kunde ohne telefonische Information an den Gästeführer nicht innerhalb dieser Wartezeit, gilt die Führung als gekündigt. Der Gästeführer behält den Anspruch auf das volle vereinbarte Führungsentgelt. Die Anreise des Kunden zum vereinbarten Veranstaltungstermin und Ort liegt allein in dessen Verantwortung und Risikobereich.
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6. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Gäste sind insbesondere für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
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7. Der Gästeführer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers beruhen. In allen übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die Höhe des Führungshonorars.
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8. Wenn die Führung auf Grund höherer Gewalt abgebrochen werden muss, weil das Leben oder die Gesundheit der Teilnehmer gefährdet würden, besteht kein Anspruch auf Zurückzahlung des Führungshonorars.
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9. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis des Kunden und des Gästeführers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dass vorrangig und zwingend internationale oder europäische Vorschriften anzuwenden sind. Ist der Besteller Kaufmann, Unternehmer oder eine juristische Person, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers der Wohnsitz des Gästeführers.
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10. Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften, die dem gewollten Vertragstext am nächsten kommen.
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